SteuerSparBerater: Große Online-Datenbank mit über 1000 Steuertipps

SteuerSparBerater

 

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Steuertipps für Angestellte

Holen Sie sich über 1000 Steuertipps rund um Beruf, Wohnen, Gesundheit und Familie. Mit regelmäßig aktualisierten Inhalten zeigen wir Ihnen, welche Steuervorteile und Sparmöglichkeiten Sie nutzen können.

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News

Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun?

Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.

Es hat uns viele Nerven gekostet, aber jetzt ist es geschafft: Der Bundesrat hat heute das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Das Bundessozialministerium hat die voraussichtliche Rentenerhöhung 2024 bekannt gegeben: Zum 1. Juli 2024 sollen die gesetzlichen Renten um 4,57% steigen – und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten). Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Das geschieht automatisch.

Wenn Partner zusammenleben wollen, können sie heiraten oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Die Ehe mit ihren Rechten und Pflichten ist zwar gesetzlich geregelt, trotzdem sind viele verheirateten Paare nicht hinreichend informiert. Schlecht informiert sind oft auch Paare, die ohne Heiratsurkunde zusammenleben. Wir erklären, welche Irrtümer bestehen und was wirklich stimmt!

Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein betriebliches Elektro-Fahrrad zur privaten Nutzung, fallen hierfür keine Steuern und Sozialabgaben an. Voraussetzung: Die Nutzungsüberlassung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das ist in der Praxis allerdings eher selten der Fall.